Änderungsantrag Phasing Out Burgenland 07-13 ESF

Für das Operationelle Programm (OP) Phasing Out Burgenland ist eine Anpassung vorgesehen, um in den nächsten Jahre optimale Wirkung entfalten zu können.
Die Vorgangsweise für die Überarbeitung ist durch Artikel 48 der Allgemeinen Strukturfondsverordnung 1083/2006 genau geregelt: Gründe für die Überarbeitung, Durchführungsschwierigkeiten sowie die erwarteten Auswirkungen der Überarbeitung sollen im Änderungsauftrag erläutert werden. Die daraus hervorgehenden Ergebnisse werden anschließend dem Begleitausschuss vorgelegt.

Auftraggeber:

Regionalmanagement Burgenland

Tätigkeiten:

  • Kick-Off Briefing: Übergabe der erforderlichen Informationen der Förderstelle
  • Externe Bewertung der OP-Änderungen
  • Bewertung der Auswirkungen auf die Umwelt
  • Erstellung des Änderungsantrages