Evaluierung Windkraftstandorträume-Verordnung Kärnten

Die Nutzung der Windenergie in Kärnten wird seit 2012 durch die Windkraftstandorträume-Verordnung geregelt, die 2016 aktualisiert wurde. Darin werden schwerpunktmäßig über die sogenannte Sichtbarkeitsregelung jene Standorträume definiert, in denen die Nutzung der Windenergie zulässig ist. Drei Jahre nach Inkrafttreten wird sie bezüglich rechtlicher Realisierbarkeit von Projekten, Schutzbestimmungen und unterschiedlicher Regelungssysteme in einem breiten Diskussionsprozess evaluiert.

Auftraggeber:

Amt der Kärntner Landesregierung, Abteilung 3 - Gemeinden, Raumordnung und Katastrophenschutz Überörtliche Raumplanung

Tätigkeiten:

  • Erstellung des Evaluierungsdesigns, Erstellung einer Umfeldanalyse
  • Darstellung der aktuellen Situation der Windkraft in Österreich mit Fokus auf die Bundesländer Kärnten, Salzburg und Steiermark
  • Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung einer Exkursion mit Stakeholdern zu steirischen Windparks im alpinen Raum
  • Inhaltliche Bearbeitung der Evaluierungsfragen
  • Berichtslegung